Sofern Sie verheiratet sind und keinen Ehevertrag haben, leben Sie im gesetzlichen Güterstand der sog. Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, dass zwar während der Ehe die Vermögen der Ehegatten getrennt sind, aber nach Beendigung der Ehe ein Ausgleich für während der Ehe erworbenes Vermögen durchgeführt wird. Hierzu ist es erforderlich, Anfangs- und Endvermögen beider Ehegatten zu ermitteln.

Formular zur Berechnung des Zugwinnanspruchs

 

 

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