Inkasso

                                                                

Forderungseinzug durch unsere Rechtsanwälte

 

Was bringt das Ihnen?

Die Chance Ihre Außenstände durch ein professionelles Forderungsmanagement doch noch zu realisieren, steigen erheblich.

Von vielen Gerichten werden die Kosten eines beauftragten Inkassobüros als nicht ersatzfähig angesehen, da ein Inkassobüro die Forderungen nicht gerichtlich verfolgen darf und damit ein Anwalt beauftragt werden muss. Somit fallen doppelte Kosten, nämlich die des Inkassobüros und später die des beauftragten Rechtsanwaltes an. Der Schuldner braucht dann die Inkassobürokosten nicht zu bezahlen, diese tragen Sie.

Aus diesem Grunde dürfte es ratsam sein, gleich ein Anwalt mit der Forderungsbeitreibung zu beauftragen.

Bei uns fallen auch keine "Grundgebühr", "Jahresbeiträge" oder "Mitgliedsbeiträge" an. Allerdings ist auch unsere Dienstleistung nicht kostenlos, wir leben ja ebenso wie Sie von unserer Arbeit.

Wenn die Forderung erfolgreich beigetrieben werden konnte, ist unser Service für Sie kostenlos. Sie erhalten Ihre vollständige Forderung ohne jeden Abzug.

Ein professionelles Forderungsmanagement verbessert in der Regel auch Ihr Banken-Rating ("Basel II")

Bei uns erhalten Sie das komplette Forderungsmanagement aus einer Hand, vom außergerichtlichen Mahnschreiben bis hin zur Forderungsrealisierung durch Vollstreckungsmaßnahmen. So übernehmen wir auch die gesamte Zwangsvollstreckung für Sie, Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern, bis zur vollständigen Realisierung Ihrer Forderung.

Damit werden bei Ihnen Kapazitäten frei für wichtigere Dinge, die nur Sie erledigen können.

Wie ist der Ablauf einer Forderungsbeitreibung bei Ihnen ?

Sie teilen uns die relevanten Daten mit. Wir nehmen Kontakt mit Ihnen auf und bestätigen Ihnen die Mandatsannahme. Sie bezahlen einen anwaltsüblichen Kostenvorschuss an uns, dann schreiben wir den Schuldner einmalig an und fordern ihn letztmalig innerhalb von 7 Werktagen zur Zahlung auf, ggfs. unterbreiten wir (wenn Sie es wünschen) einen Ratenzahlungsvorschlag. Parallel dazu fragen wir an, ob hinsichtlich der Bonität Ihres Schuldners schon negative Tatsachen bekannt sind.

Zahlt der Schuldner nicht, müssen Sie entscheiden, ob Sie Ihre Forderung gerichtlich geltend machen möchten. Wir teilen Ihnen dazu mit, ob uns negative Tatsachen hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Schuldners bekannt sind und die Höhe der voraussichtlichen Kosten einer gerichtlichen Geltendmachung.

Entscheiden Sie sich, die Forderung nicht gerichtlich geltend zu machen, z.B. weil sich herausstellt, dass Ihr Schuldner insolvent ist, stellen wir nur die bis dahin angefallenen Gebühren und Auslagen in Rechnung.

Beauftragen Sie uns mit der gerichtlichen Durchsetzung (Mahnbescheid) Ihrer Forderung, erhalten Sie eine Rechnung, da von uns auch Gerichtskosten  einzuzahlen sind.

Nach Zahlungserhalt von Ihnen beantragen wir einen gerichtlichen Mahnbescheid und setzen Ihre Forderung gerichtlich durch.

Was benötigen Sie von mir, wenn ich eine Forderung beitreiben lassen möchte ?

Sie übermitteln uns Ihre Daten (Name, Vorname bzw. Firmendaten), die Daten des Schuldners, also Namen, Vornamen und Anschrift, bei Firmen die entsprechenden Firmendaten, möglichst genau. Außerdem brauchen wir natürlich die Daten zu Ihrer Forderung, also welche Dienstleistung haben Sie erbracht / welche Waren geliefert etc., sowie Rechnungsdatum. Möchten Sie Nebenforderungen wie z.B. Zinsen und Mahngebühren geltend machen, auch diese Daten. Außerdem benötigen wir einen Kostenvorschuss. Dessen Höhe orientiert sich an der Höhe Ihrer Forderung.

Zunächst reichen uns die reinen Daten, Sie müssten also noch keine schriftlichen Unterlagen (Rechnungen, Kopien, Lieferscheine etc.) an uns senden, können dies aber gerne tun, wenn es für Sie einfacher ist.

So können wir in der Regel aus einer Rechnungskopie die meisten oder sogar alle benötigten Daten entnehmen.

Erst wenn der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt hat, benötigen wir Ihre Belege, um Ihren Anspruch bei Gericht beweisen zu können.

Ihre Kanzlei ist in Stutensee, mein Geschäft aber an einem anderen Ort, ist das ein Problem?

Nein. Wir realisieren Forderungen bundesweit, ohne Mehrkosten für Sie, auch wenn das Gerichtsverfahren z.B. in Berlin, Hamburg oder in München läuft.

Wie kann ich Sie mit dem Forderungseinzug beauftragen, muss ich zu Ihnen kommen ?

Sie können gern bei uns vorbeikommen, das ist aber nicht unbedingt erforderlich.

Schicken Sie diese per Fax/Post uns zu. Wir melden uns dann bei Ihnen und teilen Ihnen mit, wenn wir die Forderung beitreiben. Ggfs. bitten wir Sie dann auch, uns noch fehlende Informationen oder eine Vollmacht zuzusenden.

Lohnt es sich überhaupt Forderungen, vor allem relativ geringe, beitreiben zu lassen ?

Grundsätzlich lohnt es sich natürlich vor allem dann, wenn die Forderung realisiert werden konnte. Leider gibt es aber auch eine gewisse Anzahl von Fällen, wo dies nur teilweise oder gar nicht gelingt.

Wir denken, dass Forderungsmanagement nicht nur unter dem rein wirtschaftlichem Gesichtspunkt beurteilt werden darf. Buchen Sie kleinere Forderungen regelmäßig einfach aus, weil Sie der Meinung sind, der Aufwand lohne sich nicht, werden Sie bald feststellen müssen, dass der Anteil dieser "Kleinforderungen" mehr und mehr ansteigt.

Es spricht sich nämlich schnell herum, wenn man bei Ihrem Unternehmen kleinere Rechnungen nicht bezahlen muss bzw. unberechtigte Abzüge hingenommen werden.- Auf lange Sicht haben Sie vielleicht nur noch solche Kunden. Möchten Sie das?

Aus unserer Sicht stellt sich nicht die Frage, ob Sie es sich leisten können Forderungsmanagement zu betreiben, sondern ob Sie es sich leisten können, es nicht zu tun...