Durch die Zusendung einer Vollmacht, vor allem unverlangt, kommt kein Mandat zustande.
Beachten Sie dabei bitte, dass ein Mandat erst dann zustande kommt, wenn Sie uns eine von Ihnen unterschriebene Originalvollmacht und einen ebenfalls im Original unterschriebenen Gebührenhinweis per Post zusenden und wir Ihnen die Mandatsübernahme schriftlich bestätigen.
Lesen Sie bitte auch unsere Hinweise unter Kosten.
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